Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung unserer AGB`s
Für unsere Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Sind für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen vereinbart oder dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beigefügt, so gelten die allgemeinen Leistungsbedingungen nachrangig und ergänzend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Sofern ein Vertrag geschlossen wird, ist dieser selbstverständlich verbindlich und kann nicht einseitig geändert werden.

3. Lieferung

3.1. Geraten wir infolge unvorhergesehener oder unabwendbarer Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen, nicht rechtzeitige oder nicht einwandfreie Selbstbelieferung von Rohstoffen sowie sonstige Betriebsstörungen, in Verzug, so hat uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, es sei denn, der Auftraggeber hat wegen des Verzugs kein Interesse mehr an der Lieferung.

3.2. Bei höherer Gewalt werden wir den Auftrag nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich ausführen.

3.3. Eine uns im Verzugsfall gesetzte Frist ist nur versäumt, wenn wir nicht innerhalb derselben den Auftrag  ausführen oder nicht die Versandbereitschaft dem Kunden anzeigen.

3.4. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

3.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern uns betriebliche Notwendigkeiten dazu zwingen. Ersatzansprüche des Auftraggebers können daraus jedoch nicht hergeleitet werden. Beanstandungen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Verzuges hinsichtlich des ausstehenden Teiles der Lieferung kein Interesse an der Leistung insgesamt mehr hat.

3.6. Die Gefahren aus der Auftragsausführung (Gewichtsverlust, Volumenverlust, Unfälle, Beschlagnahme, Brand usw.) und deren Folgen, gehen grundsätzlich bei Übergabe der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei frachtfreier bzw. Abholung der Ware.

3.7. In allen Fällen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, rollt die Ware auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Bei Lieferung mit unseren eigenen oder fremden Fahrzeugen erfolgt die Zufuhr zur Verwendungsstelle nur soweit, wie die Straße oder das Betriebsgelände für den eingesetzten Lastzug befahrbar ist. Entsteht an Gebäuden, baulichen Anlagen, Anpflanzungen oder sonstigen Gegenständen durch den LKW ein Schaden, so sind wir dafür nicht haftbar, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Diese Regelung gilt dann, wenn der Abladeort auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers angefahren wurde.

4. Gewährleistung

4.1. Unsere Produkte werden aus organisch mineralischen Reststoffen unter Beachtung von Qualitätskontrollen sorgfältig maschinell aufbereitet.

4.2. Beanstandungen sichtbarer Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, unsichtbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung und innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware bei uns eingehen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Mit Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausge- schlossen. Bei Beanstandung unserer Ware hat der Auftraggeber eine Probe an unsere Anschrift und eine weitere direkt an die LUFA der jeweils zuständigen Landwirtschaftskammer einzusenden. Die Kosten der Untersuchung trägt der Käufer, falls sich eine Beanstandung als unberechtigt erweist. Ist die Beanstandung berechtigt, so übernehmen wir die Kosten.

4.3. Bei Sachmängeln kann der Auftraggeber eine Ersatzlieferung verlangen. Wird aus die Ersatzlieferung beanstandet, kann der Auftraggeber wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

4.4. Beratungen des Auftraggebers, insbesondere über die Verwendung der Ware, erfolgen ohne Gewähr. Für eine Eignung der Ware für bestimmte Kulturen haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zusichern. Unsere Beiblätter zur Düngemittelverordnung sind zu beachten.

4.5. Lose Erden, Substrate, Komposte  und Bodenhilfsstoffe werden in Lastzügen verladen. Die Berechnung erfolgt nach cbm, wobei das Volumen bei Verladung am Leistungsort maßgeblich ist. Bei längerem Transport können die Erden, Substrate, Komposte, Kompost- produkte  und Bodenhilfsstoffe bis auf 70 % des ursprünglichen Volumens zusammensacken. Beanstandungen, die auf diesem Umstand zurückzuführen sind, können nicht stattgegeben werden. Gleiches gilt für verpackte Erde, Substrate, Kompost und Kompostprodukte.

4.6. Weitere Ansprüche (Folgeschäden) – aus welchem Rechtsgrund auch immer – insbesondere Schadenersatzansprüche aus Folgeschäden des Auftraggebers sind aus- geschlossen, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

4.7. Durch eine Verhandlung über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand verspäteter oder ungenügender Rüge.

4.8. Wenn wir die Ware auf  Europaletten liefern, sind diese sofort im Tausch zurückzugeben. Kommt er mit der Rückgabe in Verzug so berechnen die Selbstkosten, 13,- EUR zzgl. gesetzl. Mwst.,  je Europalette.


5. Verwendung und Weiterverkauf

Der Auftraggeber erwirbt mit der Lieferung und der Berechnung das Verwendungsrecht für die genannte Menge für seinen Betrieb. Weiterverkauf von verpackter Ware ist nur in der unbeschädigten Originalverpackung gestattet.

6. Preise und Zahlung

6.1. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Lieferung, die erst nach mehr als 4 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen soll, gelten abweichend von unserem Angebot bzw. Auftragsbestätigung die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung.

6.2. Die gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Leistungen werden sofort berechnet. Die Rechnung über die vereinbarte Vergütung ist sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.  Im Verzugsfall werden dem Auftraggeber die gesetzlich gültigen Verzugszinsen berechnet. Ab der 2. Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt 5,- Euro Mahngebühren je Mahnung zu berechnen.

6.3. Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet.

6.4. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht das nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongatiori gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlagen der in Zahlung gegebenen Urkunden.
6.5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht.

6.6. Unsere Fahrer und Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zu Preisvereinbarungen und Annahme von Zahlungen und sonstigen Vergütungen befugt.


7. Vorkasse

7.1. Bei Erstgeschäften behalten wir uns Vorkasse vor.

7.2. Erfüllt der Auftraggeber den Kaufvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß,  können wir bei weiteren Lieferungen Vorkasse verlangen, wenn diese Verträge zunächst ohne diesen Vorbehalt abgeschlossen worden sind.

7.3. Das gleiche gilt, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, seiner Konzernfirmen, seiner Gesellschafter oder einem Wechselbeteiligten zweifelhaft erscheinen lassen. Als Nachweis gilt die Auskunft einer honorigen Gewährsperson, Auskunftei oder Bank, ohne dass der Auftraggeber die Vorlage der Auskunft fordern kann.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Zahlung unserer sämtlichen Forderungen (auch aus früheren Geschäften) auf den Auftraggeber über. Er darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verwenden, verarbeiten oder weiterveräußern, solange er nicht im Verzug und im Fall der Veräußerung an Dritte Händler ist.

8.2. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber an uns schon jetzt ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veräußerung unserer Ware einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.

8.3. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten.

8.4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Vorbehaltsware oder in den im voraus abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8.5. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um zwanzig Prozent übersteigt.

8.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefer- gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.7. Die vorstehend aufgeführten Punkte beziehen sich auf Geschäfte mit kaufmännischen Vertragspartnern. Gegenüber privaten Einzelkunden gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäufer verbleibt.

9. Auftragsabwicklung

Wir wickeln die Bearbeitung der Aufträge über Datenspeicheranlagen ab.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, unser Geschäftssitz vereinbart.

10.2. Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung des Rechtsgeschäftes mit dem Auftraggeber aus- schließlich nach deutschem Recht.

Kontakt

Göring Torf- und Rindenprodukte GmbH & Co. KG
Anton-Lutter-Straße 12
46342 Velen

Geschäftsführer: Markus Göring

Telefon: +49 (0) 28 63-9 24 64 90
Telefax: +49 (0) 28 63-9 24 64 99
Email: goering@rindenprodukte.com